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Allgemeine Bedingungen für die Saisonmiete von Ski und Skischuhen

Stand September 2024 | AGB als PDF

Diese Allgemeinen Bedingungen für die Saisonmiete von Ski und Skischuhen („Allgemeine Bedingungen“) gelten für die zwischen dem Händler („Händler“) einerseits und dem Kunden („Kunde“) andererseits geschlossenen Verträge über die Vermietung von Ski und Skischuhen (auch als „Mietgegenstände“ bzw einzeln „Mietgegenstand“ bezeichnet) an den Kunden.

Zwischen dem Händler und dem Kunden bei der Vermietung von Ski und Skischuhen getroffene besondere Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Bedingungen vor. Die Allgemeinen Bedingungen gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Der entgeltliche Mietvertrag kommt vor Ort in den Geschäftsräumlichkeiten des Händlers zwischen dem Kunden und dem Händler auf Initiative des Kunden zustande.

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Bedingungen, Begriffsdefinitionen

1.1. Alle Leistungen des Händlers gegenüber Kunden im Zusammenhang mit der Vermietung von Ski und Skischuhen erfolgen auf Basis dieser Allgemeine Bedingungen.

1.2. Händler: Der Händler betreibt ein Unternehmen, in dem er neben Sportartikeln unter anderem auch Ski und Skischuhe zur entgeltlichen Miete gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen anbietet.

1.3. Kunde: Der Kunde ist Mieter eines Mietgegenstandes. Der Kunde ist eine geschäftsfähige natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetz („KSchG“). Die Miete erfolgt für die Privatnutzung; dies schließt die Verwendung eines Mietgegenstandes für gewerbliche und berufliche Tätigkeiten aus.

1.4. Mietvertrag: Ein Mietvertrag über den Mietgegenstand wird gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen zwischen dem Händler und dem Kunden vor Ort in den Geschäftsräumlichkeiten des Händlers über Initiative des Kunden abgeschlossen. Auf den Mietvertrag zwischen dem Händler und dem Kunden gelangen daher die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG) nicht zur Anwendung.

1.5. Mietdauer: Zeitraum zwischen der Übergabe des Mietgegenstandes an den Kunden bis zur Rückgabe des Mietgegenstandes an den Händler, längstens jedoch bis zum auf den Tag der Übergabe des Mietgegenstandes folgenden 05.05.

1.6. Preiskategorien: Der Kunde hat die Möglichkeit, bei der Auswahl der Ski und Skischuhe zwischen verschiedenen Preiskategorien zu wählen. Die Einstufung eines Mietgegenstands in eine Preiskategorie durch den Händler ist unter anderem abhängig von der Skilänge und der Skischuhgröße und weist nicht auf bestimmte Qualitätskriterien hin.

2. Mietbedingungen

2.1. Der Abschluss des Mietvertrags über den Mietgegenstand kommt zwischen dem Händler und dem Kunden über Initiative des Kunden zustande.

Der Mietvertrag über den Mietgegenstand kommt zwischen dem Händler und dem Kunden durch Aushändigung des Mietgegenstandes zu den festgelegten Bedingungen an den Kunden zustande, sofern der Kunde seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen hat.

2.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand am Ende der vereinbarten Mietdauer innerhalb der Öffnungszeiten des Händlers zurückzustellen. Unterbleibt eine fristgerechte Zurückstellung an den Händler, ist dieser berechtigt, zusätzlich 30 % des Mietentgelts in Rechnung zu stellen und/oder die Herausgabe des Mietgegenstands zu fordern. Für den Fall der Zurückstellung des Mietgegenstands nach Ablauf des letzten Miettages gilt die Mietdauer als überschritten.

2.3. Das zwischen dem Händler und dem Kunden vereinbarte Mietentgelt gilt für die Gesamtdauer der Miete unabhängig von äußeren Einflüssen, Witterung oder dem Betrieb der für die Nutzung der Sportgeräte erforderlichen Anlagen (z.B. Liftanlagen, Pisten). Stellt der Kunde den Mietgegenstand vor dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietdauer an den Händler zurück, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des vereinbarten Mietentgelts bzw eines aliquoten Anteils davon.

2.4. Für den Fall, dass der Kunde den Mietgegenstand nicht selbst nutzen möchte, hat er dies dem Händler vor Abschluss des Mietvertrages mitzuteilen und diesem die allenfalls zur Individualisierung (z.B. Skibindungs-Einstellung) des Mietgegenstandes erforderlichen personenbezogenen Daten des Nutzers bekannt zu geben (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Körpergröße, Gewicht, sportliche Fähigkeiten in Bezug auf den Mietgegenstand). Es ist untersagt, den Mietgegenstand an andere Personen als den Kunden bzw. den bekannt gegebenen Nutzer zu überlassen.

2.5. Skischuhe werden an die Skibindung an die vom Kunden bzw dem Nutzer bekannt gegebenen Daten betreffend körperliche Eigenschaften und sportliche Fähigkeiten nach allgemeinen Erfahrungswerten angepasst; Skischuhe und Skibindung entsprechen den sicherheitstechnischen Vorgaben der ISO-Norm 11088. Eine gesonderte sicherheitstechnische Überprüfung und Einstellung des Mietgegenstands nach ISO-/ÖNORM an die Voraussetzungen des Kunden bzw. Nutzers werden jedoch nicht vorgenommen. Entspricht ein mitgebrachter Kundenskischuh nicht den Voraussetzungen der ISO 5355 Norm, wird dieser nicht akzeptiert.

2.6. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der an ihn erfolgten Übergabe des Mietgegenstandes bis zum Zeitpunkt der Rückgabe an den Händler für den Mietgegenstand verantwortlich und darf den Mietgegenstand ausschließlich entsprechend seiner Funktion und Einsatzgebiet unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt pfleglich benutzen. Die Kosten für Reparaturen (Ersatzteile, Arbeitszeit, etc) aufgrund einer Beschädigung (ausgenommen Bruch) des Mietgegenstandes sind vom Kunden zu tragen.

2.7. Der Kunde ist verpflichtet, den Händler über einen allfälligen Bruch, Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstandes binnen 24 Stunden zu informieren und den vereinbarten Selbstbehalt binnen 48 Stunden ab der Information zu bezahlen. Zudem ist der Kunde verpflichtet, alle zur Durchsetzung der Ansprüche des Händlers (zB gegen den Versicherer) erforderlichen Maßnahmen binnen 24 Stunden ab erster Aufforderung durch den Händler zu setzen. Davon umfasst ist auch die Erstattung einer polizeilichen Anzeige für den Fall eines Verlusts oder Diebstahls des Mietgegenstandes bzw die Bekanntgabe eines allfälligen Schadenverursachers und die Übergabe der Anzeigebestätigung an den Händler.

3. Zahlungsmodalitäten

3.1. Der Mietzins für den vom Händler an den Kunden überlassenen Mietgegenstand ist mangels anders lautender Vereinbarung vor Übergabe des Mietgegenstands vollumfänglich zur Zahlung fällig.

3.2. Für den Fall, dass der Kunde den Mietgegenstand nicht fristgerecht an den Händler zurückstellt, sind die daraus resultierenden Forderungen des Händlers bei tatsächlicher Rückgabe an den Händler zu zahlen. Sollte der Händler die Forderung bei Rückgabe nicht sofort einfordern, hat der Kunde nach Rechnungslegung durch den Händler diese binnen 7 Tagen zu bezahlen.

4. Haftung

4.1. Der Händler haftet nicht dafür, dass der vom Kunden gemietete Mietgegenstand den persönlichen Bedürfnissen und Anforderungen des Kunden entspricht oder leicht fahrlässig durch den Händler korrekt individualisiert wurde (zB Skibindungseinstellung). Der Händler haftet lediglich dafür, einen der vom Kunden angefragten Preiskategorie entsprechenden Mietgegenstand bereitzustellen, der dem Stand der Technik entspricht.

4.2. Die Haftung für vom Händler durch leichte Fahrlässigkeit verursachte nachteilige Folgen und Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist jedenfalls ausgeschlossen.

4.3. Der Ersatz von Schäden – ausgenommen Personenschäden – ist für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit der für den jeweiligen Anlassfall tatsächlich zur Verfügung stehenden Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Händlers begrenzt. Sofern keine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht, ist der Ersatz von Schäden soweit gesetzlich zulässig für jedes schadensverursachende Ereignis mit einem Maximalbetrag von € 10.000,00 begrenzt.

4.4. Der Händler haftet nicht für die Richtigkeit von Produktbeschreibungen und Produktbildern, die in Marketingmitteilungen zur Bewerbung des Mietgegenstandes herangezogen werden.

4.5. Sofern der Kunde für sich oder einen anderen Nutzer unrichtige Daten zur Individualisierung und Auswahl eines Mietgegenstands bekannt gibt, ist jede Haftung des Händlers ohnehin ausgeschlossen; diesen trifft keine Pflicht, die vom Kunden übermittelten Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Für nachteilige Folgen und Schäden, die dem Kunden aufgrund einer unrichtigen Übertragung der vom Kunden korrekt bekanntgegebenen personenbezogenen Informationen (z.B. Körpergröße, Gewicht oder skifahrerisches Können) entstehen, haftet der Händler nur, wenn diesem die unrichtige Übertragung offenbar auffallen hätte müssen.

4.6. Ansprüche auf Schadenersatz müssen, sofern insbesondere für Verbraucher keine anderslautenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen, bei sonstigem Verfall längstens innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

4.7. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Händlers aufgrund Schädigungen, die dieser dem Kunden zufügt.

5. Rechte und Pflichten des Kunden

5.1. Der Kunde erklärt, dass alle seine Angaben zur eigenen Person und zu den von ihm namhaft gemachten Nutzern wahrheitsgemäß und richtig sind. Er ist verpflichtet, den Händler von Änderungen der Daten (insb. auch Zahlungsdaten) umgehend in Kenntnis zu setzen.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, jede für den Händler relevante Änderung seiner Daten und/oder der Daten der von ihm namhaft gemachten Nutzer ehestmöglich an den Händler zu melden. Der Kunde hält den Händler für die Unterlassung einer solchen fristgerechten Änderungsmeldung schad- und klaglos.

6. Schlussbestimmungen

6.1. Für die zwischen dem Kunden und dem Händler abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht, wobei die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes sowie internationale Verweisungsnormen ausgeschlossen werden.

6.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.

6.3. Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Händler wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz des Händlers örtlich und sachlich zuständige Gericht. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nur insoweit, als nicht zugunsten des Kunden zwingende Verbrauchergerichtsstände bestehen.