Bike
Zaumgredt mit den Naturfreunden: Darf ich in Österreich überall biken?
Wo und wann darf man in Österreich Radfahren? Im Gespräch mit den Naturfreunden klären wir auf, worauf man achten muss, sobald man die „normalen“ Straßen verlässt und auch gern in umliegenden Wäldern unterwegs ist.
Bereits im Vorgespräch mit den Naturfreunden wird deutlich, dass das Thema Radfahren in Österreich nicht ganz einfach zu beantworten ist – insbesondere dann, wenn wir die „normalen“ Straßen hinter uns lassen und in die umliegenden Wälder blicken „Es gibt mehrere Interessensgruppen wie Jäger:innen, Förster:innen und Grundbesitzer:innen, die sich durch das Verhalten der Bike-Community in der Ausübung ihrer Aufgaben und wirtschaftlichen Bestrebungen wesentlich eingeschränkt sehen“, erklärt mir Peter Gebetsberger, der MTB-Beauftragte von den Naturfreunden. Corona hätte die angespannte Situation in unseren Wäldern noch verstärkt. Immer mehr Menschen strömten in die Natur, um sich zu erholen – gerade Biker:innen.
„Zu oft endet die Auseinandersetzung mit der Mountainbike-Thematik, sobald das Rad die Ladentür verlässt. Fragen wie: wo darf ich fahren oder welche Auswirkungen das hat, werden kaum gestellt“, beendet Peter unser Vorgespräch. Der letzte Satz gibt ein wenig die Richtung für das Gespräch vor: In Österreich darf man eben nicht einfach drauflosfahren!
Hi Peter, danke, dass du dir die Zeit genommen hast. Wir haben jetzt mitbekommen, dass Radfahren in Österreich keine Selbstverständlichkeit ist. Warum nicht?
Ein Perspektivwechsel hilft dabei, das Ganze besser zu verstehen: Das Fahrradfahren bedarf in Österreich immer einer Bewilligung der Grundbesitzer:innen. Die Straßenverkehrsordnung (STVO) gibt die Bestimmungen und Verhaltensregeln vor, wie wir uns auf den Straßen in Österreich zu verhalten haben. In Wahrheit ist das Fahrradfahren streng reguliert: Wir brauchen funktionierende Bremsen, Licht, etc. und dürfen nur auf ausgewiesenen Straßen und Wegen fahren. Mit diesen Regeln wachsen wir auf und haben damit täglich Berührungspunkte. Auf den Forststraßen im Wald hingegen greift nicht mehr nur die STVO, sondern auch das Forstgesetz. Auch hier brauchen wir eine Zustimmung der Grundeigentümer:innen.
Das Forstgesetz besagt in Bezug auf das Fahrradfahren Folgendes:
§ 33.
(1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.
(3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig. {…}
Das zeigt recht deutlich, dass wir im Wald, ohne Zustimmung der Grundstückeigentümer:innen nicht Radfahren dürfen. Wir gehen allerdings häufig vom Gegenteil aus, weil wir uns mit dem Fahrrad im normalen Straßenverkehr meist frei bewegen können.
Inwieweit sind denn das Forstgesetz und die STVO voneinander getrennt?
Nun, das sind erst einmal zwei unterschiedliche Gesetze, die aber auch Überschneidungen aufweisen. Während die STVO den Verkehr auf den Straßen des Landes Österreich regelt, definiert das Forstgesetz den Verkehr im Wald. Hier gilt die STVO auf den Forstraßen, denn auch der Verkehr durch Fußgänger:innen und bspw. forstwirtschaftliche Fahrzeuge muss geregelt werden. Für die Grundbesitzer:innen ist das gut, weil dadurch sichergestellt wird, dass man aufeinander achtgeben muss.
Das Forstgesetz gilt nur im Wald und wird durch das alpine Ödland oder Weidegebiete nach oben abgegrenzt. Wie sieht’s oberhalb der Waldgrenze aus? Da scheinen die Meinungen häufig auseinanderzugehen.
Das Problem hier ist, dass vom Land Österreich zwar die Stoßrichtung vorgegeben wird, die Gesetze von Bundesland zu Bundesland allerdings anders ausfallen können. Selbst wenn ich also oberhalb der Waldgrenze Fahrrad fahren dürfte, muss ich da auch irgendwie hinkommen, ohne vorher einen Wald auf Forststraßen durchfahren zu haben. Das wird in Österreich schwierig.
Eine punktuelle Belastung im alpinen Ödland durch Biker:innen – aber auch durch andere Interessensgruppen – kann z.B. die Zerstörung der Grasdecke zur Folge haben, was die Erosion wiederum verstärkt. Die benötigte Regenerationszeit der Natur ist in den höheren Lagen viel länger.
Österreich wird überall als Mountainbike-Eldorado angepriesen. Wie ist die Reaktion darauf, wenn rauskommt, dass nicht überall gefahren werden darf?
Man darf nicht vergessen, dass es mehrere Mountainbike-Typen gibt. Die Gemäßigten, die sich nach einfachen Erholungsmöglichkeiten vor der Haustür sehnen und diejenigen, die sich entweder konditionell verbessern oder ihr Geschick auf den Single Trails oder im Bikepark auf die Probe stellen möchten.
Tourist:innen, die auf der Suche nach Adrenalin sind, können sich an den bestehenden legalen Strecken orientieren und kommen in den Bikeparks auf ihre Kosten. Eine Lenkung der Nachfrage ist sinnvoll, denn während früher Bikeparks durch schwierige Downhill-Strecken punkteten, erleben wir seit einigen Jahren eine Tendenz zu Flowtrails. Also eine bewusste Entscheidung für Einsteiger:innen in diesem Bereich. Dennoch deckt ein Bikepark nicht die Ansprüche aller Interessensgruppen ab. Schwieriger wird es bei den Einheimischen, die sich Single-Trails oder längere Strecken in der näheren Umgebung wünschen. Eine Familie in Oberösterreich darf im Grunde genommen nicht einfach mit dem Fahrrad in den Wald fahren, obwohl wir mit unseren Forststraßen ein bestehendes Streckennetz hätten, was die Bedürfnisse vieler abdecken könnte. Tourist:innen, die sich ein zusammenhängendes Trailnetz wünschen, weichen in andere Länder wie die Schweiz, Italien oder Slowenien aus, da es in vielen Regionen einen Mangel an gekennzeichneten und erlaubten Möglichkeiten gibt.
Welche Möglichkeiten gibt es, die vorhandene Nachfrage zu kanalisieren?
Man hat entweder die Möglichkeit, bestehende Trailparks oder Bikeparks zu erweitern – sprich neue Strecken zu bauen – oder aber die Freigabe geeigneter Forststraßen für den Fahrradverkehr, in Abstimmung mit den Grundeigentümer:innen. Zusätzlich gibt es noch die Option, bestehende Pfade als Shared Trails – also Wege, die von Wandernden und Biker:innen, unter Einhaltung gewisser Regeln, gleichermaßen genutzt werden – freizugeben. Zurzeit wird eher Ersteres betrieben.
Unsere Initiative, die sich 2015 für die Öffnung der Forststraßen stark machte, blieb leider erfolglos.
Welche Probleme werden angeführt, weshalb man den Wald fürs Fahrradfahren nicht öffnen kann?
Häufig werden die Haftung und damit verbundene Versicherungsfragen als Gründe aufgeführt. Allerdings bietet jedes Bundesland mittlerweile genügend Modelle an, welche genau diese Probleme lösen. Grundbesitzer:innen haften nur bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz.
„Rund 82 % der österreichischen Wälder befinden sich in Privatbesitz und dieser teilt sich auf rund 145.000 Eigentümer:innen auf.“
Sprich, wenn Nägel auf die Wege gelegt oder Seile gespannt werden?
Genau, das wäre Vorsatz. Wegehalter:innen sind dazu verpflichtet, die Infrastruktur aufrecht zu erhalten, wofür ihnen gewisse Fristen eingeräumt werden. Beispielsweise, wenn Bäume nach einem Sturm einen Wanderweg blockieren. Ich glaube, in Österreich musste sich noch nie ein Grundbesitzer oder eine Grundbesitzerin für grobe Fahrlässigkeit gegenüber Biker:innen verantworten. Und dass Mountainbiken eine Sportart mit erhöhtem Risiko und großer Selbstverantwortung ist, sollte allen klar sein – da sollen keine Grundbesitzer:innen für einstehen müssen. Häufig ist es so, dass mit der Haftungsfrage viel Angst gemacht wird, weshalb Gespräche oft zäh verlaufen oder gar nicht erst stattfinden. Ich habe bereits einige Unterhaltungen mit Grundbesitzern geführt, die sich über die Gesetzeslage und die Haftung im Wald informieren wollten. Nachdem wir ein offenes Gespräch miteinander geführt haben, hieß es: „Wenn das so ist. Fahrt’s eini, passt eh“!
Man muss dazu wissen, dass alle Grundbesitzer:innen gefragt werden müssen, wenn eine Strecke geplant wird. Rund 82 % der österreichischen Wälder befinden sich in Privatbesitz und dieser teilt sich auf rund 145.000 Eigentümer:innen auf. So zerstückelt, wie die Wälder in Österreich sind, kann es schon passieren, dass für eine kurze Strecke dutzende Vertragspartner:innen zusammenfinden müssen. Sobald Geld für die Duldung eines Trails fließt, werden Versicherungsfragen häufig kleingehalten. Und das, obwohl die Verantwortung steigt, sobald man für das Zurverfügungstellen Geld bekommt – da sind die Euroaugen größer wie alles andere. Es ist gesetzlich eine andere Ausgangslage, ob jemand etwas duldet oder ob er/sie für das zuvor Geduldete nun Geld bekommt.
Warum tut sich nichts, wenn die Versicherungs- und Haftungsfragen eigentlich nur eine kleine Hürde sind?
Weil nicht alle an einem Strang ziehen, da bspw. die Bundesländer unterschiedlich stark vom (Fahrrad-)Tourismus profitieren. Tirol hat mit Lars Lotse und Dieter Stöhr bereits seit Jahren Bike- und Forstbauftragte in ihren Reihen, die bei der Vermittlung helfen und 2014 das Mountainbikemodell 2.0 ausgearbeitet haben. Seit 2020 ist Markus Pekoll MTB-Beauftragter für die Steiermark. Viel hängt davon ab, welche Mittel und Möglichkeiten den Verantwortlichen zur Verfügung gestellt werden.
Wie sehen die Bemühungen anderer Bundesländer aus?
Zurzeit ist es so, dass lokale Projekte umgesetzt werden. Da reden wir einerseits vom Ausbau der bestehenden Bike- und Trailparks sowie dem Neubau von Strecken in Regionen, wo bereits Liftanlagen bestehen. Hier wird auf den MTB-Tourismus gesetzt, denn die Wertschöpfung der Biker:innen gleicht dem des Wintersports. Zudem ist die Bikesaison je nach Region länger als die Wintersaison. Das wird dazu führen, dass es immer größere Bike-Hotspots wie Saalbach/Leogang, Schladming/Reiteralm, Zillertal, Ötztal und viele mehr geben wird.
Auf der anderen Seite gestaltet sich das Umsetzen von Projekten in NICHT-Wintertourismusregionen häufig als beschwerlich, da die Interessensgruppen selten einer Meinung sind. Dort treffen die wirtschaftliche Interessen der Forstbetreibenden, Jäger:innen aber auch Grundbesitzer:innen auf die Wünsche der Bike-Community, die Anliegen der Politik und die Bedenken der Naturschutzverbände. Ein Prozess, der natürlich stark von den Menschen am Verhandlungstisch abhängt. Wenn eine Partei nicht will, weil die Fronten bereits verhärtet sind, wird es schwierig, eine Einigung zu erzielen.
Die Politik macht es sich in diesem Fall sehr einfach: Sie geht der Problematik, der Veränderung des Freizeitverhaltens von Biker:innen, aus dem Weg und verpasst es, die Umstände zu analysieren und geeignete Lösungen anzubieten. Am Ende ist es einfach zu sagen, man hätte etwas für den Tourismus, die Wirtschaft, die Biker:innen und den Naturschutz getan, wenn in einem Bikepark ein neuer Abschnitt eröffnet wurde. Das flächendeckende Problem der eingeschränkten Bike-Möglichkeiten für viele Erholungsuchende bleibt aber bestehen.
„So wie ich mich heute verhalte, wird zukünftig auf die Bike-Community geblickt“
Mit angezogener Hinterradbremse querfeldein pflügen, forstwirtschaftliche Sperren missachten,… Es sind ja leider häufig die schwarzen Schafe des Bikesports, die es in die Nachrichten schaffen. Wie sollten wir uns als Community verhalten? Ihr habt ja die Fair-Play regeln definiert.
Ich glaube, dass man sich so verhalten sollte, wie man selbst im Wald wahrgenommen werden möchte: Nicht an Menschen vorbeirasen, die Natur so verlassen, wie man sie vorgefunden hat und sich an zeitlich begrenzte Einschränkungen halten. So wie ich mich heute verhalte, wird zukünftig auf die Bike-Community geblickt. Ich habe bspw. eine Trailglocke am Lenker, mit der ich rechtzeitig im Wald wahrgenommen werde. Trotz vieler verwunderter Blicke, die ich hin und wieder ernte, waren letzten Endes alle von der Glocke und ihrem Zweck begeistert. Wie diese Regeln heißen, sollte egal sein. Wichtig ist, dass das Bewusstsein und die Problematik im Wald dort wahrgenommen wird, wo sie nötig ist: Vor allem bei Biker:innen, die noch keine Berührungspunkte mit dem Sport hatten.
Was empfehle ich denn Anfänger:innen, die nach legalen Strecken suchen oder sich informieren möchten?
Auf dem Vormarsch sind online Planungstools wie Komoot oder Strava. Hier besteht allerdings die Gefahr, dass jeder Trails teilen kann und diese womöglich illegal sind. In unserem Tourenportal.at können sich Interessierte genauso informieren. Als Biker/in muss man proaktiv sein und sich vorab informieren. Tourismusverbände oder lokale Bikeshops können bei der Kommunikation helfen – so ist es bei vielen anderen Sportarten auch, wo auf Guides und Locals zurückgegriffen wird.
Wie verhalte ich mich, wenn ich mich verfahre und in einem Wald ende, wo das Fahrradfahren verboten ist?
Da muss ich jetzt meine Rolle wechseln: vom Bike-Beauftragten zum Biker. Wenn man im Wald in so einer Situation darauf angesprochen wird, heißt es: Ruhe bewahren, freundlich bleiben und Verständnis zeigen. Eine hitzige Debatte kann so auch schnell zu einer konstruktiven Diskussion führen. Man geht dann vermutlich nicht mit der gleichen Meinung auseinander aber man kann weiterfahren und weiß es fürs nächste Mal besser. Im schlimmsten Fall muss man umdrehen oder das Rad schieben…
Vielen Dank für das gute Gespräch, Peter. Ich freue mich schon darauf, wenn wir uns dem E-Bike-Thema zuwenden!
Peter Gebetsberger ist Berg- und Skiführer, MTB-Guide und mit einem Studium in Sport- und Bewegungswissenschaften in der Tasche mittlerweile Leiter für das Sportmanagement sowie der (Ausbildungs)-Akademie bei den Naturfreunden. Zu seinen Aufgaben gehören neben der Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter:innen auch die Entwicklung der Bereiche Mountainbike, Sportklettern, uvm.